Dortmund. Hartz-IV-Empfänger müssen zu viel gezahlte Hilfen nicht unbedingt zurückzahlen, wenn die fehlerhafte Berechnung für sie nicht ohne Weiteres erkennbar war. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Eine Familie hatte gegen eine Rückforderung der Arbeitsgemeinschaft geklagt. (Az: S 28 AS 228/08).