Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Die staatlich geförderte Altersvorsorge muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig großzügiger gehandhabt werden.

Brüssel. Der Gerichtshof in Luxemburg kippte unter anderem die Verpflichtung, nach einem Umzug ins Ausland die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zurückzuzahlen. Deutsche, die ihren Lebensabend in Spanien oder einem anderen EU-Staat verbringen wollen, dürfen demnach nicht länger zur Rückzahlung der Zulagen gezwungen werden.

Auch Menschen, die in Deutschland arbeiten und rentenversichert sind, aber in einem anderen EU-Staat leben, haben nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf Riester-Zulagen. Zudem dürfe die Möglichkeit, das angesparte Kapital bis zu einer Höhe von 50 000 Euro zum Erwerb von Wohneigentum einzusetzen, nicht auf Immobilien in Deutschland beschränkt werden. Die bisherigen Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Arbeitnehmer-Freizügigkeit in der EU.

Das Bundesfinanzministerium wertete das Urteil als "gute Nachricht für die mittlerweile über 12,5 Millionen Personen, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben". Denn die Riester-Rente bleibe grundsätzlich unangetastet. "Der Gerichtshof fordert lediglich in bestimmten Fällen mit Auslandsberührung eine Ausdehnung der Riester-Förderung", erklärte das Ministerium. Nach eingehender Prüfung werde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, "dass die Vorgaben des Urteils durch den Gesetzgeber möglichst zeitnah umgesetzt werden", schrieb das Ministerium. Eine Frist dafür nannte die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs nicht. Die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte private Altersvorsorge wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Bis Ende März 2009 lag die Gesamtzahl der Riester-Verträge bei gut 12,4 Millionen.

Zu den Kosten derer Ausweitung konnte das Ministerium noch keine Angaben machen. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg schätzt die sie auf mindestens eine halbe Milliarde Euro. In den kommenden Jahren dürfte dieser Betrag wegen der steigenden Zahl von Riester-Verträgen und Auslandsrentnern noch steigen.