Die Bundesanwaltschaft besteht auf der kompletten Freigabe der gesperrten Geheimdienstakten zum Mordfall Buback. Mit der Akteneinsicht allein seien die Ermittler keinen Schritt weiter, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum gestern.

Karlsruhe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Übersendung der Akten zwar am Dienstag angekündigt, ihre Verwertung für ein Gerichtsverfahren aber zugleich untersagt. Das Bundesinnenministerium will den Ermittlern Akteneinsicht nur unter Auflagen gewähren. Die Inhalte der Unterlagen dürfen demnach nicht an die Öffentlichkeit gelangen und wären somit auch nicht vor Gericht verwertbar.

In Karlsruhe erhofft man sich aus den Akten neue Erkenntnisse über eine Beteiligung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker am Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter. Becker war am 27. August festgenommen worden, nachdem ihre DNA-Spuren an den damaligen Bekennerschreiben nachgewiesen werden konnten. Die 57-Jährige hat zwar schon eine langjährige Haftstrafe verbüßt, ist im Zusammenhang mit dem Buback-Anschlag aber noch nicht belangt worden.