Mit Verabschiedung der neuen Begleitgesetze hat der Bundestag den Weg für den EU-Reformvertrag von Lissabon frei gemacht. Die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP stimmten für das Gesetzespaket, das Bundestag und Bundesrat mehr Mitsprache in der EU-Politik gibt.

Berlin. Das Paket aus insgesamt vier Gesetzen regelt die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an der EU-Politik. Wenn in der EU Abstimmungsregeln geändert werden - also beispielsweise Deutschland sein Veto-Recht verliert - oder die EU neue Zuständigkeiten bekommt, dann darf das künftig nicht mehr ohne die Zustimmung des Bundestags geschehen. In anderen Bereichen muss der Bundestag künftig umfassender und früher über EU-Rechtsetzung informiert werden.

Die meisten Redner hoben die Bedeutung sowohl des EU-Reformvertrags als auch die gestärkten Rechte des deutschen Parlaments hervor. Der Lissabon-Vertrag mache die EU demokratischer und handlungsfähiger, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Zugleich bleibe die Bundesregierung in Brüssel "uneingeschränkt verhandlungsfähig". Der CDU-Europapolitiker Gunther Krichbaum nannte die Bundestagsentscheidung ein "Signal Richtung Irland, aber auch Richtung Polen und Tschechien". In diesen Ländern steht die Ratifizierung des EU-Vertrags noch aus. Die Iren halten Anfang Oktober zum zweiten Mal eine Volksabstimmung über das Referendum ab. Noch davor will Deutschland seine Ratifikationsurkunde hinterlegen, dazu ist die Zustimmung des Bundesrats in zehn Tagen notwendig.

Für die FDP bemängelte ihr Abgeordneter Markus Löning unter anderem, dass auch die neuen Begleitgesetze dem Bundestag nur unzureichende Mitsprache über die EU-Finanzen einräume. Die CSU, die lange Zeit weitreichendere Änderungen an den Begleitgesetzen gefordert hatte, stimmte letztlich zu. Es sei "viel erreicht" worden, sagte der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der zusammen mit der Linksfraktion gegen den Lissabon-Vertrag vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war. Das Gericht hatte Ende Juni das Reformwerk für grundsätzlich verfassungskonform erklärt, aber mehr Mitsprache von Bundestag und Bundesrat zur Bedingung gemacht.

64 Jahre nach Kriegsende hat der Bundestag die sogenannten Kriegsverräter der Wehrmacht rehabilitiert. Entsprechende NS-Unrechtsurteile aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs sollen pauschal aufgehoben werden.