Erfurt. Das Tragen einer Mütze, "die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, stellt eine religiöse Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird", entschied das Bundesarbeitsgericht. In der Schule kann das verboten werden. (Az.: 2 AZR 499/08)