Karlsruhe. Die Verkehrsbehörden dürfen Videokontrollen nicht beliebig einsetzen. Diese seien ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer. Das sei nur mit einem Gesetz zulässig, das Anlass, Umfang und Verwertung der Aufnahmen regele, so das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 941/08).