Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht überprüft im Herbst, ob die Höhe der Hartz-IV-Sätze mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gegenstand sind drei Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts. Die Gerichte halten die Hartz-IV-Sätze für Kinder für zu niedrig.