Die Urteile gegen drei Al-Qaida-Helfer in Deutschland, die durch Betrug an Lebensversicherungen Geld für das Terrornetzwerk beschaffen wollten, sind im Wesentlichen rechtskräftig.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitag die Haftstrafen von sieben und dreieinhalb Jahren für zwei der Verurteilten. Nur im Falle des dritten Angeklagten muss das Strafmaß neu bestimmt werden. Er hatte sich nach Einschätzung des BGH der Unterstützung, nicht aber der Mitgliedschaft in dem Terrornetzwerk schuldig gemacht. Damit verwarfen die Karlsruher Richter die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Die drei Angeklagten mit palästinensischer und syrischer Staatsangehörigkeit hatten neun Lebensversicherungen im Wert von 4,3 Millionen Euro abgeschlossen. Sie planten, den Tod des Begünstigten vorzutäuschen und die Versicherungssumme an al-Qaida zu überweisen. In dem Verfahren spielte auch eine Rolle, dass die Polizei Wohnungen der Verdächtigen abgehört hat. Die Grundrechtsverletzungen seien nicht schwerwiegend gewesen, das Interesse an der Strafverfolgung überwiege hier, entschied das Gericht (Az.: BGH 5 StR 552/08).