Im Streit um das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare hat Bayern seinen Widerstand in einem wichtigen Punkt aufgegeben.

München. Die bayerische Staatsregierung zog ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht zurück, mit der sie verhindern wollte, dass Homosexuelle das Kind ihres Lebenspartners adoptieren dürfen. Gegen ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare werde man aber weiter kämpfen, kündigte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) in München an.

Die Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz des Bundes zog die bayerische schwarz-gelbe Koalitionsregierung aber zurück. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit, die damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen mit dem Gesetz rechtlich weiter der Ehe angeglichen werden.

Die Klage Bayerns wurde 2005 von der CSU-Alleinregierung eingereicht. Sie richtete sich vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption in Homo-Partnerschaften, also das Recht, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren. In dem Normenkontrollantrag hatte Bayern argumentiert, dass dies der "Natürlichkeit" widerspreche.