Ob und wie viel Steuern Rentner zahlen müssen, hängt vom Einzelfall ab.

Das Abendblatt stellt zwei Beispiele vor: Wer seit 2005 im Ruhestand ist und im Jahr 19 009 Euro gesetzliche Rente bekommt, müsste nur 50 Prozent davon versteuern: 9504,50 Euro. Davon kann man 102 Euro Werbungskosten abziehen, Sonderausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung (hier angenommen 1702 Euro) und ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Es wären 7664 Euro zu versteuern und deshalb nichts. Denn so hoch ist der Freibetrag.

Ein gut situierter Rentner (65) erhält 15 000 Euro gesetzliche Rente im Jahr, von denen 8700 Euro steuerpflichtig sind (58 Prozent). Er kann 102 Euro Werbungskosten abziehen, macht 8598 Euro, die zu versteuern sind. An Privatrente bezieht er 3600 Euro (648 Euro zu versteuern). Von der Betriebsrente (12 000 Euro im Jahr) sind nach Abzug des Freibetrages 8724 Euro zu versteuern. Von 12 000 Euro Mieteinnahmen sind nach Abzug von Abschreibung und Instandhaltung 8500 Euro zu versteuern. An Zinsen erhält er 3000 Euro (2199 Euro steuerpflichtig). Das macht 28 669 Euro an zu versteuerndem Einkommen. Davon können Entlastungsbeträge abgezogen werden. Dadurch bleiben von 45 600 Euro Einnahmen 25 537 Euro zu versteuerndes Einkommen. Dafür wären 4330 Euro Einkommenssteuer und 238 Euro Solidaritätszuschlag zu zahlen.