Weil ihre Unterschrift auf einem Antragsformular fehlte, kann Gabriele Paulis Partei am 27. September nicht gewählt werden.

Berlin. Eine schillernde, aber kurze Karriere neigt sich dem Ende: Die Freie Union der früheren CSU-Rebellin Gabriele Pauli (52) hat die Zulassung zur Bundestagswahl verpasst. Der Bundeswahlausschuss wies eine Beschwerde der Partei ab, die sich gegen die Zurückweisung ihrer bayerischen Landesliste gewehrt hatte. Die Freie Union kann somit nicht einmal in Paulis Heimat zur Bundestagswahl antreten.

Vier Mitglieder des neunköpfigen Wahlausschusses stimmten dafür, die Beschwerde abzulehnen, vier dagegen. Ausschlaggebend war schließlich das Votum des Ausschussvorsitzenden, des Bundeswahlleiters Roderich Egeler, der den Widerspruch der Partei ebenfalls nicht gelten ließ. Der Landeswahlausschuss hatte die bayerische Liste der Freien Union am vergangenen Freitag wegen eines Formfehlers zurückgewiesen. Auf den eingereichten Unterlagen hatte eine nötige Unterschrift von Pauli gefehlt. Da die Dokumente erst fünf Minuten vor Ablauf der Frist eingereicht worden waren, ließ sich dieser Mangel nicht mehr beheben. Bayern war nach Paulis Angaben das einzige Bundesland, in dem die Freie Union die erforderliche Unterschriftenzahl zusammenbekommen hatte.

Gänzlich ohne Paulis Partei wird die Bundestagswahl dennoch nicht ablaufen. In fünf bis sechs Wahlkreisen hätten Mitglieder der Freien Union genügend Unterschriften für die Aufstellung als Direktwahlkandidat bekommen, erklärte Pauli vor Kurzem. Die 52-Jährige selbst wird nicht dabei sein. Den Angaben zufolge fand sie in Nürnberg nicht genügend Unterstützer.

Auch die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ vom Ex-Chefredakteur des Satiremagazins „Titanic“, Martin Sonneborn, scheiterte im Bundeswahlausschuss. Sonneborns Partei hatte Widerspruch wegen der Zurückweisung ihrer Landesliste in Hamburg eingelegt. Die Bürgerpartei für Alle (BPA) kämpfte erfolglos für die Zulassung für die Zulassung ihrer Liste in Nordrhein-Westfalen, ebenso die Grauen in Berlin. Alle drei Parteien hatte der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 17. Juli nicht als Parteien anerkannt. Diese Entscheidung sei auch für die Landeswahlausschüsse „bindend“, sagte Egeler.