Das Bundesverfassungsgericht hat eine inhaltliche Überprüfung der Wehrpflicht erneut abgelehnt. Das Karlsruher Gericht wies einen Vorstoß des Verwaltungsgerichts Köln als unzulässig ab, das die Wehrpflicht wegen der stark gesunkenen Zahl der Einberufungen für verfassungswidrig hält. Die Verwaltungsrichter hätten ihre “Richtervorlage“ nicht hinreichend begründet, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az.: 2 BvL 3/09 - 22. Juli 2009).

Karlsruhe/Berlin. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sagte in Berlin, das Gericht stütze seine Grundüberzeugung, "dass sich die Wehrgerechtigkeit an der Zahl derjenigen jungen Männer orientiert, die der Bundeswehr tatsächlich für den Wehrdienst zur Verfügung stehen". Die Wehrpflicht habe entscheidenden Anteil an der festen Einbindung der Bundeswehr in die Demokratie. "Sie ist und bleibt sicherheitspolitisch notwendig und gesellschaftspolitisch sinnvoll."

Auslöser des Verfahrens war eine Klage eines inzwischen 20- Jährigen, der gegen seine Einberufung geklagt hatte. Das Kölner Gericht, das bereits mehrfach gegen die Wehrpflicht entschieden hat, setzte den Prozess aus und rief das Bundesverfassungsgericht an. Es verstoße gegen die Wehrgerechtigkeit, dass inzwischen nicht einmal mehr jeder fünfte Mann eines Geburtsjahrgangs einberufen werde. Die Zahl der einberufenen Wehrpflichtigen sei von gut 160 000 im Jahr 1998 auf knapp 68 000 im Jahr 2007 gesunken.

Nach den Worten der Verfassungsrichter hat das Kölner Verwaltungsgericht seine Entscheidung nur "pauschal und unzureichend" begründet. Es hätte sich zunächst mit den Argumenten des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzen müssen, das die Wehrpflicht vor vier Jahren unbeanstandet ließ. Danach sei für die Frage der Wehrgerechtigkeit nicht etwa der Vergleich zwischen der Zahl der Einberufenen und der Stärke eines Geburtenjahrgangs ausschlaggebend. Entscheidend sei vielmehr, dass die "tatsächlich verfügbaren Wehrpflichtigen" möglichst umfassend eingezogen würden.