München. Volljährige Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben, können noch bis zur Wiederholungsprüfung Kindergeld erhalten. So lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München(Az.: III R 85/08).
München. Volljährige Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben, können noch bis zur Wiederholungsprüfung Kindergeld erhalten. So lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München(Az.: III R 85/08).
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