Karlsruhe. Auch wenn sich eine Hausdurchsuchung im Nachhinein als rechtswidrig herausstellt, darf dabei gefundenes belastendes Beweismaterial in der Regel vor Gericht genutzt werden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur bei wichtigen Gründen und nur im Einzelfall eintritt.