Die Berliner Kassiererin, die 1,30 Euro entwendet haben soll und daraufhin fristlos entlassen worden ist, darf auf einen Sieg beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hoffen.

Erfurt. Das BAG entschied gestern, dass die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung ihres Falls zugelassen wird. Die heute 51-Jährige Barbara E. hatte im Februar 2008 ihren Job als Kassiererin bei der Firma Kaiser's Tengelmann AG verloren, weil sie zwei Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll (Az.: 3 AZN 224/09).

Mit der Entscheidung des BAG geht der Streit um die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung der Angestellten vor dem obersten Arbeitsgericht in die nächste Runde. Am 24. Februar hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Kassiererin mit dem angeblichen Diebstahl der zwei Leergutbons das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstört habe. Auch bei einem Diebstahl von so geringem Wert sei die fristlose Kündigung trotz 31-jähriger Betriebszugehörigkeit gerechtfertigt. Das Landesarbeitsgericht wies daher die Kündigungsschutzklage der Kassiererin zurück. Es gebe hinreichende Fakten, die die Verdachtskündigung rechtfertigten. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte daraufhin von einem "barbarischen Urteil von asozialer Qualität" gesprochen.

Die LAG-Richter ließen die Revision zum Bundesarbeitsgericht und damit eine erneute Überprüfung nicht zu. Die Entscheidung des LAG hob das BAG nun auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls sei die Revision zuzulassen, so die Begründung.