An der diesjährigen Bundestagswahl können erstmals alle im Ausland lebenden Deutschen teilnehmen.

Wiesbaden. Wie der Bundeswahlleiter gestern in Wiesbaden berichtete, wurde eine bei der Bundestagswahl 2005 noch geltende Vorschrift gestrichen, wonach Deutsche von der Wahl ausgeschlossen sind, die seit mehr als 25 Jahren im Ausland und nicht in einem Mitgliedstaat des Europarats leben. Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche müssen sich allerdings in das Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eintragen lassen.

Nach Angaben des Bundeswahlleiters muss der entsprechende Antrag spätestens am 6. September eingehen. Nach Eintrag in das Wählerverzeichnis werden dem Wahlberechtigten die notwendigen Briefwahlunterlagen zugeschickt. Das entsprechende Formular kann von der Homepage des Bundeswahlleiters heruntergeladen werden. Es ist darüber hinaus bei allen Botschaften und Konsulaten erhältlich.

Einfacher haben es Deutsche, die nur vorübergehend im Ausland leben. Sie müssen bei ihrer Heimatgemeinde in Deutschland lediglich die Briefwahl beantragen und bekommen dann die nötigen Unterlagen zugeschickt. Der Bundeswahlleiter wies darauf hin, dass der ausgefüllte Wahlschein spätestens am Wahltag, dem 27. September, bei der Heimatgemeinde eingehen muss. Später eintreffende Briefwahlunterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.