Leipzig. Wer Aktien unter dem Verfolgungsdruck der Nationalsozialisten verkaufen musste, wird dafür besser entschädigt als bisher. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sprach einem Kläger in einer Revisionsverhandlung knapp 700 000 Euro Entschädigung plus Zinsen zu. (Az.: BVerwG 5 C 33/07) Damit hob es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom November 2007 auf.