Die Polizeibehörden, Finanzämter und Staatsanwaltschaft haben von Januar bis Ende Juni dieses Jahres 56 975-mal private Konten überprüft.

Berlin. Diese Zahl nannte das Bundesfinanzministerium, nachdem die FDP eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte. Bei zwei Dritteln der Abfragen waren Straftaten der Anlass. Welche es im Einzelnen waren, blieb offen. Bei den übrigen Kontoüberprüfungen wurden die Vermögensverhältnisse von Hartz-IV-, Wohngeld- und BAföG-Empfängern kontrolliert. Ob die Betroffenen, wie gesetzlich vorgeschrieben, nachträglich informiert wurden, war unklar. Die FDP warf der Bundesregierung mangelnde Aufsicht vor. "Bei Maßnahmen wie der Kontoabfrage muss der Betroffene wenigstens hinterher informiert werden. Sonst ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, der "Rheinischen Post".