Ein verurteilter Sexualstraftäter muss es dulden, dass mit Namensnennung über ihn in den Medien berichtet wird.

Karlsruhe. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilte, kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinter dem Interesse der Öffentlichkeit besonders dann zurücktreten, wenn der Betroffene prominent ist. Ein ehemaliger Fußballprofi des Karlsruher SC, der im Jahr 2008 wegen schwerer Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, hatte gegen ein Internetportal geklagt, das über den Fall berichtet hatte (Az.: 1 BvR 1107/09).

Das Gericht betonte, in Fällen kleinerer Kriminalität, bei jugendlichen Straftätern und bei noch nicht rechtskräftigen Urteilen, wo noch die Unschuldsvermutung gelte, könne die Abwägung anders ausfallen.