Essen. Durch die staatliche Umweltprämie für Altwagen mindert sich nach Auffassung des Essener Landessozialgerichts die Höhe des Arbeitslosengelds II. Hartz-IV-Empfänger müssen sich die Abwrackprämie als Einkommen anrechnen lassen, entschied das Gericht in einem Beschluss (Az: L 20 B 59/09 AS ER).