Die Bürger sind nicht immer mit der Arbeit der Bundespolitiker oder der Behörden zufrieden. Um ihren Unmut an der richtigen Stelle loszuwerden, können sie Petitionen einreichen - nach Paragraf 17 des Grundgesetzes das Recht eines jeden Menschen. Einzige Bedingung: Die Beschwerde muss eine Bundesangelegenheit betreffen.

Hamburg. Im vergangenen Jahr habe gut eine halbe Million Menschen in mehr als 18 000 Sammel- und Einzelpetitionen ihr Beschwerderecht wahrgenommen. Damit erreichten laut dem aktuellen Jahresbericht des Gremiums so viele Anträge wie nie zuvor den Petitionsausschuss des Bundestages. Alles in schriftlicher Form, ob online als ePetition oder per Post. Ein Antrag erlangte in vergangener Zeit besondere Aufmerksamkeit: Der ePetition gegen das neue Gesetz zu Internetsperren schlossen sich über 134 000 Menschen an. "Es ist ein Mittel, Demokratie mitzuerleben", sagte die Vorsitzende des Gremiums, Kersten Naumann (Linke).

Dass immer mehr Menschen, 2007 waren es noch 1800 weniger, zu diesem Instrument greifen, ist laut der Ausschussvorsitzenden "eine Medaille mit zwei Seiten". Zum einen sei es gut, dass so viele Menschen wissen, dass sie sich an den Petitionsausschuss wenden können, andererseits bedeute es auch, "dass eine halbe Million Menschen in Deutschland unzufrieden ist."

Bei 38 Prozent der gut 17 000 bearbeiteten Petitionen konnte den Antragstellern die Zufriedenheit zurückgegeben werden. Ihre Bitte wurde positiv beschieden. Das passiert folgendermaßen: Ein Antrag wird immer erst an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Dort werden die Gesetzesgrundlagen, die der Antrag betrifft, überprüft. Dann gibt das Ministerium dem Petitionsausschuss Bescheid, ob einfach nur ein Behördenfehler vorlag, aufgrund dessen dann die Beschwerde folgte. Zum Beispiel, wenn jemand seine Zuschüsse nicht bekommt, die ihm aber eigentlich zustehen müssten. So ein Problem ist schnell behoben. Bei anderen Petitionen muss das Gesetz geändert werden. Um dafür eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erreichen, müssen innerhalb von sechs Wochen 50 000 Unterschriften gesammelt sein. Als positives Beispiel dafür nennt Kersten Naumann den Schutz der Passivraucher.

Von den Deutschen seien sich gut zwei Drittel bewusst, dass sie das Recht zur Beschwerde haben, bei den 16-20-Jährigen jedoch nur jeder Dritte. Der durchschnittliche Petent sei männlich, etwa 60 Jahre alt, besitze einen höheren Bildungsgrad und einen gehobenen beruflichen Status.

Manchmal bekommen die Ausschussmitglieder auch kuriose Bitten. Kersten Naumann erzählt von einem Antrag auf Änderung der Beamtenvorschrift. Darin sollte festgeschrieben werden, dass männliche Beamte lange Haare und Schmuck tragen dürfen. Eine andere Petition verlangte, dass der öffentliche Pranger für Politiker wieder eingeführt wird. Für diese Idee konnten sich die Abgeordneten verständlicherweise nicht erwärmen.