Das Wort Krieg kann etymologisch auf das mittelhochdeutsche kriec und auf das althochdeutsche chreg zurückgeführt werden.

Hamburg. Während kriec bereits die Bedeutung von Anstrengung oder auch Streit hat, verstand man unter chreg noch bloße Hartnäckigkeit - womit man ursprünglich ganz profan nur einen steifen Hals meinte.

Hartnäckig gibt sich auch Verteidigungsminister Franz Josef Jung, wenn er in puncto Afghanistan-Einsatz partout das Wort Krieg vermeidet.

Auch wenn am Hindukusch geschossen und gestorben wird - nach gültiger Rechtsauslegung muss Jung dies sogar tun. Denn das Kriegsvölkerrecht, basierend auf der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen, versteht unter einem Krieg in erster Linie einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten oder zwischen Rebellen und Kolonialmächten. Das trifft auf die Bundeswehr, die immerhin auf Wunsch der afghanischen Regierung vor Ort ist, nicht zu.

Falls die deutsche Regierungspolitik den Konflikt in Afghanistan dennoch offiziell als Krieg einstufen würde, müsste sie den militanten Islamisten den Kombattantenstatus einräumen - was unter anderem nach sich zöge, dass die Deutschen Kriegsgefangenenlager einrichten müssten. Zudem hätte die Ausrufung eines Kriegszustandes innenpolitische und für die Soldaten auch dienstrechtliche Konsequenzen.

Die blutarme juristische Definition ändert indes nichts daran, dass der Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch von der deutschen Bevölkerung und auch von Teilen der Politik als Krieg beurteilt wird - da es zunehmend zu schweren Kampfhandlungen mit Todesopfern kommt. Und es gibt ja auch die zutreffende Teil-Definition "asymmetrischer Krieg", bei dem reguläre Armeen - wie die Bundeswehr - gegen Guerilla-Kräfte - wie Taliban und al-Qaida - antreten.

Allgemein gültig bleibt in diesem Fall wohl die Definition des großen Militärtheoretikers Carl von Clausewitz (1780-1831), der sinngemäß meinte, der Krieg sei die bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.