Moderne Medizin ist nicht immer ein Segen, sie kann zum Fluch werden. Dann, wenn sie ein Dasein erhält, das der Betroffene vielleicht gar nicht mehr Leben, sondern nur noch hilflose Qual nennt.

Niemand will, dass ihm so etwas passiert. Doch darf sich dann auch niemand scheuen, die schwierigste aller Fragen zu beantworten: In welcher Situation endet für mich der Segen und beginnt der Fluch?

Der Bundestag ist gestern angetreten, nicht weniger als diese Frage zu beantworten und die Rechte der Patienten endlich zu stärken. Jahrelang - und auch gestern noch - haben sich die Parlamentarier damit gequält und letztlich sogar ihre Parteibindung in dieser Frage zurückgestellt, um rein nach ihrem Gewissen entscheiden zu können. Es ist ihr großes Verdienst, dass sie sich letztlich nach einer sehr emotionalen Debatte doch deutlich zu einer Entscheidung durchgerungen haben.

Was bisher in der Patientenverfügung so etwas wie eine Willenserklärung, ein Vorschlag an die Ärzte und Angehörigen war - für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann -, soll jetzt verbindlich gelten. Diese gesetzliche Regelung ist so eine Art Versicherung für den Zweifelsfall. Nicht nur die Juristen freut das. Endlich gilt eine überfällige Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige sowie auch die Patienten selbst.

Doch es wäre eine Trugschluss zu glauben, damit wären die Betroffenen auch von den Qualen ihrer viel schwierigeren Gewissensentscheidungen befreit. Die werden immer bleiben, denn schließlich geht es um Leben oder Tod.