Koblenz. - Beamte haben nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf Sonderurlaub, um einen Bezirkskongress der Zeugen Jehovas zu besuchen. Anders als evangelische oder katholische Kirchentage hätten die Treffen der Zeugen Jehovas keine "besondere gesellschaftliche Bedeutung", urteilten die Richter (AZ.: 10 A 10042/09.OVG).