Der Bund will der explodieren Staats-Verschuldung einen Riegel vorschieben. Der Bundestag beschloss deshalb am Freitag mit den Stimmen der Großen Koalition eine Verfassungsänderung, mit der Bund und Länder zu einer strikten Schuldenbegrenzung verpflichtet werden.

Berlin - Die Länder dürfen mit dieser Schuldenbremse von 2020 an gar keine neuen Schulden mehr machen. Jedoch gibt es Ausnahmen. Zudem muss der Bundesrat zustimmen, wo einige Länder Änderungsbedarf angemeldet haben.

Nach der neuen Regelung darf der Bund von 2016 an pro Jahr nur noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) machen, das wären nach derzeitigem Stand etwa acht Milliarden Euro. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 418 von 575 Abgeordneten für die Grundgesetzänderungen aus; das nötige Quorum lag bei 408. Gegen das Vorhaben im Rahmen der zweiten Föderalismusreform stimmten 109 Abgeordnete, 48 enthielten sich. Mehrheitlich votierten Union und SPD dafür. Grüne und Linke votierten überwiegend dagegen, die FDP enthielt sich mehrheitlich.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einer "finanzpolitischen Entscheidung von historischer Tragweite". Aus der SPD hatte es in den vergangenen Tagen Forderung nach einer Lockerung des absoluten Schuldenverbots für die Länder gegeben. Es schränke die Flexibilität der Länder zu sehr ein, hieß es aus Reihen der Sozialdemokraten.

Brandenburgs Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) hatte vorgeschlagen, dass die Länder künftig jährlich Schulden in Höhe von bis zu 0,15 Prozent des BIP machen dürfen. Derzeit liegt der Schuldenberg von Bund und Ländern bei insgesamt 1600 Milliarden Euro - Tendenz steigend.

SPD-Fraktionschef Peter Struck, der zusammen mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Günter Oettinger (CDU) den Vorsitz der Föderalismuskommission inne hatte, wiederholte im Bundestag das Angebot an die Länder, auch einer im Sinne von Platzeck nur für die Länder gelockerten Schuldenbremse zuzustimmen. Sollte der Bundesrat das aufgreifen, will die FDP die Gesamtreform kippen.

Unbeeindruckt zeigte sich Struck von Überlegungen einzelner Landtagsfraktionen wie in Schleswig-Holstein, gegen das Verschuldungsverbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen.

Der Plan sieht auch einen Konsolidierungspakt vor: Ärmere Bundesländer werden dadurch zum Abbau ihrer Altschulden von 2011 bis 2019 jährlich mit rund 800 Millionen Euro unterstützt.