Seit 2006 hat Niedersachsen einen Influenza-Pandemieplan, der auf 40 Seiten verbindliche Handlungsanweisungen vorschreibt. Seitdem gibt es auch einen 24-Stunden-Labordienst im Landesgesundheitsamt zur schnellen Klärung von Verdachtsfällen. Diese Einrichtung hat bereits ihre Bewährungsprobe bestanden: Bei einem Reiserückkehrer aus Mexiko wurde der Verdacht einer Infektion mit der Mexiko-Grippe binnen zwei Stunden ausgeschlossen. Ausgehend von der Meldepflicht für Verdachtsfälle regelt der Pandemieplan genau das Vorgehen der Behörden. Angestrebt wird z. B. die Behandlung möglichst vieler Patienten zu Hause, weil sonst ein Kollaps der Hospitäler drohen würde. Genau geregelt ist auch, dass bei Schutzimpfungen das Personal von Kranken- und Pflegeheimen sowie Sicherheitskräfte Vorrang haben - rund 300 000 Personen in Niedersachsen. (fert)