Wer bei sich zu Hause Handwerker oder Kindermädchen einsetzt, soll künftig deutlich höhere Steuernachlässe bekommen. Eine entsprechende Regelung...

Berlin. Wer bei sich zu Hause Handwerker oder Kindermädchen einsetzt, soll künftig deutlich höhere Steuernachlässe bekommen. Eine entsprechende Regelung entwickeln derzeit die Ministerien für Finanzen, Arbeit und Familie, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Die bislang geltenden Regelungen sollen zusammengefasst und vereinfacht werden. Angedacht ist, dass künftig Rechnungen oder Lohnzahlungen von bis zu 15 000 Euro im Jahr abgesetzt werden können, was zu einer Steuerermäßigung von maximal 3000 Euro im Jahr führen würde.

Eine Entscheidung über die Ausgestaltung und Gegenfinanzierung sei aber noch nicht gefallen, sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig. Zur Größenordnung der angestrebten Entlastung machte er keine Angaben.

Bislang gibt es unterschiedliche Förderquoten und Höchstbeträge, nach denen haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigung in Form eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses abgerechnet werden können. Wer beispielsweise auf dieser Basis eine Kinderfrau beschäftigt, soll künftig 20 Prozent der Aufwendungen statt bislang zwölf Prozent absetzen können. Außerdem sind aktuell 20 Prozent der Handwerkerrechnungen bis maximal 3000 Euro - also 600 Euro pro Jahr - steuerlich absetzbar. Mit ihrem Vorhaben, das bereits bei einer Kabinettsklausur vor gut einem Jahr angekündigt wurde, will die Bundesregierung Privathaushalte stärker als Auftraggeber und Arbeitgeber fördern. Zugleich soll damit der Schwarzarbeit in diesem Bereich ein Riegel vorgeschoben werden. Experten gehen davon aus, dass Millionen Privathaushalte derzeit solche Leistungen unter der Hand begleichen.