Mehr Familien mit geringem Einkommen können ab 1. Oktober mit einem Kinderzuschlag rechnen als bisher. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestern...

Nürnberg. Mehr Familien mit geringem Einkommen können ab 1. Oktober mit einem Kinderzuschlag rechnen als bisher. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestern in Nürnberg mitteilte, gelten dann niedrigere Grenzen für das erforderliche Mindesteinkommen: Für Alleinerziehende liegt sie bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und zwar von bisher 70 auf 50 Prozent. Familien, die durch die Gesetzesänderung den Kinderzuschlag erstmalig erhalten können, sollten vollständige und aktuelle Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und eventuellen anderen bezogenen Leistungen zusammen mit dem Antrag einreichen. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de und bei den örtlichen Familienkassen erhältlich. Die BA weist darauf hin, dass alle Informationen zum Kinderzuschlag noch unter dem Vorbehalt stehen, dass der Bundesrat zustimmt und die Regelung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.