Mit einem radikalen Steuermodell will die FDP die Bürger um rund 33 Milliarden Euro entlasten und damit zum Vorreiter unter den Parteien werden.

München. Mit einem radikalen Steuermodell will die FDP die Bürger um rund 33 Milliarden Euro entlasten und damit zum Vorreiter unter den Parteien werden. Auf ihrem Bundesparteitag stimmten die Delegierten nach einer kontroversen Debatte mit großer Mehrheit für ein Modell, das drei Steuerstufen vorsieht: 10, 25 und 35 Prozent.

Einkommen bis 20 000 Euro im Jahr werden mit 10 Prozent, Einkommen von 20 000 bis 50 000 Euro mit 25 Prozent und ab 50 000 Euro mit 35 Prozent besteuert. Derzeit liegt der Eingangssteuersatz bei 15, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Jeder Erwachsene und jedes Kind soll einen Grundfreibetrag von 8000 Euro bekommen. Eine vierköpfige Familie würde inklusive der Freibeträge etwa für die Altersvorsorge erst ab 40 000 Euro Einkommen Steuern zahlen. Alle Sozialleistungen werden in einem Bürgergeld zusammengefasst, das für einen Alleinstehenden ohne Kinder im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat beträgt. Bezahlt wird das Paket durch einen Selbstfinanzierungseffekt (5 Milliarden Euro), Subventionsabbau (4 Milliarden), Bündelung öffentlicher Aufträge (5 Milliarden), Neustrukturierung der Bundesagentur für Arbeit (knapp 4 Milliarden), Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (3 Milliarden), Privatisierung von Bundesvermögen (3 Milliarden) und weitere Maßnahmen.

In einer Umfrage der "Stuttgarter Zeitung" gaben 78 Prozent der Befragten an, die Politik müsse die Steuern senken. Nur 19 Prozent sprachen sich dagegen aus.

Die Arbeitgeber wollen mit einer Klage gegen die Bundesregierung eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um weitere 0,6 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent erzwingen. "Der rechtswidrige Griff der Bundesregierung in die Taschen der Beitragszahler muss gestoppt werden", sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt der "Bild am Sonntag". Das Finanzministerium leite Jahr für Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von fünf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt und bezahle damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger.