Bundesjustizministerin wie Bundesinnenminister sahen Grund zur Freude. Das Bundesverfassungsgericht habe immerhin die Speicherung von Telefondaten auf Vorrat nicht gekippt, sondern deren Wichtigkeit für die Arbeit der Sicherheitsbehörden bestätigt. Brigitte Zypries und Wolfgang Schäuble haben die Eilentscheidung entweder nicht richtig gelesen, oder sie verschließen die Augen vor der Wirklichkeit.

Tatsächlich sind Deutschlands oberste Richter einmal mehr dem Staat in den Arm gefallen. Wie schon bei der Online-Durchsuchung und dem massenhaften Scannen von Auto-Kennzeichen hat das Verfassungsgericht auch bei seiner einstweiligen Anordnung zum Thema Vorratsdatenspeicherung den Schutz der Persönlichkeitsrechte klar hervorgehoben. Erst wenn eine besonders schwere Straftat vorliegt, dürfen Ermittler die gespeicherten Daten der Telefongesellschaften und Internetprovider nutzen. Gut so.

Die Eilentscheidung nimmt den Spruch in der Hauptsache nicht vorweg. Doch die Erfahrung zeigt, dass die Verfassungsrichter später kaum anders entscheiden werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Karlsruhe noch weitergehen wird und die Speicherung von Daten auf Vorrat doch kippt. Das würde allerdings zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs voraussetzen. Denn die Regelung der Bundesregierung setzt EU-Recht um. Ungeliebtes, in diesem Fall.

Dagegen klagt Irland vor dem EuGH. Die Chancen auf Erfolg sind nicht schlecht. Das betonen auch die Karlsruher Richter in ihrem Eilentscheid. Und lassen damit bereits durchblicken, was sie von dieser "Big Brother"-Richtlinie halten und welchen Spruch des Europäischen Gerichtshofs sie sich wünschen. In jedem Fall wird der Erste Senat erst dann urteilen wollen, wenn Luxemburg entschieden hat.