Minister Seehofer und Zypries wollen Bürger vor Belästigung und Übervorteilung schützen. 86 Prozent der Deutschen fühlen sich von unerwünschter und unseriöser Telefonwerbung belästigt - jetzt will die Bundesregierung die Bürger davor mit einer Änderung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) besser schützen.

Berlin. 86 Prozent der Deutschen fühlen sich von unerwünschter und unseriöser Telefonwerbung belästigt - jetzt will die Bundesregierung die Bürger davor mit einer Änderung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) besser schützen. Das kündigten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) gestern in Berlin an. Seehofer sprach von einer "Plage", die bald ein Ende haben müsse.

Vor allem ältere Menschen sind häufig Ziel von Telefonwerbern. Telefondienstanbieter etwa versuchen sie zu überreden, mit ihrem Telefonvertrag zu einem neuen Provider zu wechseln und so ungewollt den Telefonanschluss umzustellen. Künftig, so heißt es in dem Gesetzentwurf, muss der neue Vertragspartner dem bisherigen Hauptanschluss-Betreiber "in Textform nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Kunden wird erst danach auf den neuen Anbieter umgestellt."

Werbeanrufern soll das Geschäft deutlich erschwert werden.

So wird das Widerrufsrecht allgemein auch bei Telefonverträgen für den Bezug von Medien sowie auf Wett-und Lotterie-Abschlüsse erweitert. Die Widerrufsfrist soll 14 Tage betragen, in gravierenden Fällen einen Monat. Bei Verstößen gegen das bereits geltende Telefonwerbeverbot soll ein Bußgeld bis 50 000 Euro verhängt werden.

Ferner ist ein Werbeanruf nach dem Gesetz nur zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. "So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat."

Außerdem sollen Anrufer zur Verschleierung ihrer Identität nicht länger ihre Rufnummer unterdrücken können. Ein entsprechendes Verbot soll im TKG festgelegt werden. Bei Verstößen wäre ein Bußgeld von 10 000 Euro fällig.

Schon jetzt können sich Bürger unerwünschter Telefonwerbung mit unterdrückten Rufnummern entziehen, sagte Zypries: Sie könnten die Telekommunikations-Dienstleister rechtskräftig beauftragen, keine Telefonate mit Anonymisierung des Anrufers durchzulassen.

In den Bundestagsfraktionen werden noch Nachbesserungen erwartet. Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Regierungspläne seien zwar nicht der erhoffte große Wurf, aber ein erster wichtiger Schritt.