KOBLENZ. Erstmals haben Gastwirte vor Gericht einen Erfolg gegen das Rauchverbot errungen. In Rheinland-Pfalz darf nach einer Eilentscheidung des Koblenzer Verfassungsgerichtshofs in kleinen Gaststätten mit nur einem Schankraum vorerst weiter geraucht werden. Die Kläger, fünf Wirte, hätten nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre Existenz gefährde, so die Richter. Das endgültige Urteil fällt aber erst später in einem Hauptsacheverfahren. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), kritisierte die Ausnahmeregelungen in den Ländern. "Wenn man in Rheinland-Pfalz keine Ausnahmen zugelassen hätte wie in Bayern, dann hätte man dort nicht so ein Problem bekommen", sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Jetzt hofft auch der Hamburger Gaststättenverband auf eine Lockerung des Rauchverbots.