Kommentar

Bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts hat das Wort Kompromiss wahrlich keinen schalen Beigeschmack. Erstmals wird bei den sogenannten Mangelfällen - bei denen nicht für alle Kinder und (Ex-)Partner ausreichend Mittel vorhanden sind - das Kindeswohl uneingeschränkt vorangestellt. Und das unabhängig davon, ob es sich um eheliche oder uneheliche Sprösslinge handelt.

Die Große Koalition hat hier überaus verantwortungsvoll gehandelt, denn Kinder können - und sollen - nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und möglichst auch nicht von staatlichen Hilfen abhängig sein. Ihr Interesse wird überdies auch dadurch geschützt, dass betreuende Elternteile künftig gleich lang Betreuungsunterhalt erhalten, egal ob verheiratet oder nicht. Besonderen Schutz genießen außerdem auch Partner langjähriger Ehen - das hatte vor allem der Union am Herzen gelegen. Damit wird der traditionellen Rollenverteilung Rechnung getragen. Nach zwanzigjähriger Hausfrauentätigkeit ist es nämlich deutlich schwieriger, eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.