"Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie, und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Land und Volk Kinder zu schenken", notierte Josef Goebbels kurz vor der "Machtergreifung" 1932 in seinem Tagebuch. Und Hitler verteufelte zwei Jahre später die kleinen emanzipatorischen Errungenschaften aus der Weimarer Republik als "jüdische Erfindung". Die einzige Aufgabe, um die sich Frauen im Dritten Reich aus seiner Sicht zu kümmern hatten, war die Zeugung möglichst vieler "arischer" Kinder, um ganz im Sinne seiner Blut- und Bodenideologie die "völkische Substanz" zu vergrößern.

Aus dem Berufsleben versuchten die Nazis Frauen systematisch zu verdrängen. Ab 1933 durften an vielen Universitäten nur noch zehn Prozent der Immatrikulationen an Frauen vergeben werden, und in einigen Bereichen wie der Justiz kam es zu Berufsverboten für Frauen.

Gleichzeitig wurden Mütter im damaligen Gesellschaftsbild als Hüterin der Familie und unterstützender Kamerad des Ehemannes zu Heldinnen stilisiert. Mit dem "Ehrenkreuz der Deutschen Mutter" - kurz "Mutterkreuz" - wurden ab 1939 Mütter ausgezeichnet, die dem "Führer" vier oder mehr "arische" Kinder geboren hatten. Von einem zunächst geplanten Ehrensold für die Ordensträgerinnen nahmen die Nazis jedoch wieder Abstand - aus Kostengründen.

Die Nazis stellten ihre Frauen- und Familienpolitik stets als modern und zukunftsweisend dar. So konnten junge "reinrassige" Familien, bei denen die Frau ihren Beruf aufgab um Kinder zu bekommen, ein Ehestandsdarlehen beantragen. Das entsprach immerhin rund 75 Prozent des Jahreseinkommens eines Angestellten, und mit jedem geborenen Kind musste ein Viertel des Kredits nicht mehr zurückgezahlt werden.

Doch hinter einer Fassade aus vermeintlich positiven Einzelbeispielen, die sich auch in anderen Bereichen wie Autobahnbau oder der Beseitigung der Arbeitslosigkeit bis zum heutigen Tag bei manchem fälschlicherweise eingeprägt haben, verbargen sich brutale Ausgrenzung, Unterdrückung, Verfolgung und tausendfacher Mord: Frauen, die sich nicht als Gebärmaschinen missbrauchen lassen wollten, wurde Verrat am deutschen Volk vorgeworfen, und Ehemänner konnten sich von ihnen problemlos scheiden lassen. Ein entsprechender Paragraf wurde 1938 im Scheidungsrecht eingefügt. Die Abtreibung "arischer" Kinder wurde streng bestraft. Und besonders die von den Nationalsozialisten institutionalisierte "Rassenhygiene" hatte grausame Auswirkungen auf Frauen: So trat schon am 14. Juli 1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" in Kraft, mit dem die Nazis Zwangssterilisationen in vielen Tausend Fällen ermöglichten. Ab August 1939 mussten Hebammen und Ärzte Neugeborene mit genetischen Fehlern bis zum Alter von drei Jahren melden. Mehr als 5000 Kleinkinder wurden in den Folgewochen im Zeichen nationalsozialistischer Familienpolitik ermordet.

Die von Hitler propagierte Großfamilie setzte sich trotz aller Zwänge und Anreize übrigens nicht durch: Die Geburtenrate stieg zwar bis zum Kriegsbeginn um 33 Prozent, doch die Kinderzahl pro Familie sank gleichzeitig von 2,2 auf 1,8.