Regelgrenze: Von 2012 an steigt das Eintrittsalter für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf 67 Jahre (siehe Grafik oben): erst in Monatsschritten, dann in Zweimonatsschritten.

Ausnahme: Wer auch künftig 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, wird nach wie vor ohne Abschlag mit 65 in Rente können. Bei den Beitragszeiten zählt auch Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit. Heute haben nur 28 Prozent der Männer 45 Beitragsjahre und nur 4 Prozent der Frauen.

Abschläge: Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann auch künftig ab 63 in Rente - mit Abschlägen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher geht.

Erwerbsminderungsrente: Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss maximal 10,8 Prozent Abschlag fürchten. Er kann als Erwerbsgeminderter weiterhin mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings erst nach 35 Beitragsjahren. Das gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.

Schwerbehinderte mit 35 Beitragsjahren: Hier wird das Eintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 angehoben. Mit Abschlägen können Schwerbehinderte mit 62 in den Ruhestand gehen.

Witwenrente: Die Altersgrenze für die große Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben.