Die FDP sagt, die Koalition hat falsche Angaben gemacht. SPD-Politiker gibt ernsthafte Probleme zu.

BERLIN. Die Bundesregierung ist wegen der Einsatzregeln für den Marineverband vor der libanesischen Küste in Bedrängnis. Die FDP warf der Großen Koalition vor, den Bundestag belogen zu haben, weil ein Durchsuchen verdächtiger Schiffe nach Waffen innerhalb der libanesischen Hoheitsgewässer nur mit Zustimmung der Regierung in Beirut möglich sei. Dies sei eine Sperrzone, von der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsminister Franz Josef Jung am 13. September behauptet hatte, sie sei von Tisch.

Regierungssprecher Thomas Steg sagte zu dem Vorwurf, er sei "völlig abwegig" und "an Absurdität nicht zu überbieten". FDP-Generalsekretär Dirk Niebel habe Wesen und Geist der UN-Resolution für den Einsatz nicht verstanden. Es sei immer um zwei Ziele gegangen: die Verhinderung des Waffenschmuggels für die Hisbollah und die Stärkung der Souveränität des Libanon. Das sei nur zu erreichen in enger Abstimmung zwischen den UNIFIL-Truppen und der libanesischen Regierung. Schließlich seien die UN-Truppen keine Besatzungsmacht. "Die Marine will die Souveränität des Libanon nicht ersetzen, sondern unterstützen und stärken", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums dem Abendblatt. Die Einflussmöglicheiten der libanesischen Regierung verstießen nicht gegen die Einsatzrichtlinien oder das UN-Mandat.

Niebel dagegen wiederholte seinen Vorwurf. Entgegen früherer Erklärungen sei die Marine vor der libanesischen Küste nur eingeschränkt handlungsfähig. Die Regierung habe sich das Mandat erschlichen. "Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben."

Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, sprach von eingeschränkter Einsatzfähigkeit. "Ich glaube, da gab es wirklich ein ernsthaftes Problem, das hing aber auch mit dem zeitlichen Ablauf zusammen. Zum Zeitpunkt, als wir das Mandat diskutiert und dann im Bundestag verabschiedet haben, waren die Regelungen in New York noch nicht ausverhandelt. Es war ein paralleler Prozess, es war für die Bundesregierung schwierig, Auskunft zu geben zu diesem Zeitpunkt."

Nun gebe es ein abgestuftes Operationskonzept. "Die deutsche Marine darf auch innerhalb der sechs Meilen fahren, allerdings unter bestimmten Bedingungen." Dazu gehört zum einen, wenn ein konkreter "abgestimmer" Verdacht auf Waffenschmuggel besteht. Der andere Fall ist die Anforderung deutscher Schiffe durch den Libanon.