Hamburg. Da will also eine Krankenkasse, wie vom Gesetzgeber gewünscht, den Beitrag senken - und darf dann nicht, weil die Aufsichtsbehörde - das Bundesversicherungsamt (BVA) - Zweifel an der Haushaltsführung der Kasse hat. Für Securvita-Chef Ellis Huber ein Skandal. Hauptstreitpunkt, so Huber, sei, wie sich die Zuzahlungen, die Strukturreformen sowie die Verteilung der Tabaksteuer auf den Kassenhaushalt auswirkten. Die Securvita geht zum Beispiel davon aus, dass durch die Tabaksteuer die versicherungsfremden Leistungen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung fallen - etwa für Schwangere und rund um die Geburt - je Kasse leistungsgerecht gegenfinanziert werden. Die Hamburger gehen deshalb davon aus, ihre Ausgaben erstattet zu bekommen.

"Das BVA behauptet aber, dass die Gelder über alle Kassen völlig unabhängig von ihren Leistungen nach dem Gießkannenprinzip ausgestreut werden", schimpft Huber. Deshalb auch die Auffassung des BVA, die Securvita könne sich höchstens einen Beitrag von 13,7 Prozent leisten.

Gesundheitsministerium will nicht "Oberschiedsrichter" spielen Das Gesundheitsministerium verfolgt den Streit mit Interesse, will jedoch laut einer Sprecherin nicht den "Oberschiedsrichter" spielen. "Wir gehen davon aus, dass das BVA Recht und Gesetz richtig anwendet", sagte sie. Ein Branchenkenner vermutet aber, dass das BVA noch andere Bedenken hat, der recht starken Beitragssenkung um satte 1,6 Prozentpunkte zuzustimmen.

Diese Senkung sei nicht realistisch. "Die Securvita kann sich höchstens 0,5 Prozentpunkte erlauben, um noch kostendeckend zu arbeiten." Genau das, so der Insider, dürfte auch das Versicherungsamt errechnet haben. Vermutlich hoffe die Kasse, mit dem Beitragssatz von 12,9 Prozent so viele neue Mitglieder zu gewinnen, dass dadurch die Kosten der Senkung gedeckt werden. "Das ist jedoch reine Spekulation", sagt der Experte.