Im Gespräch

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll garantieren, dass der Euro eine harte Währung bleibt. Beschlossen wurde er 1996 von den EU-Staats- und Regierungschefs auf Dringen der damaligen Bundesregierung. Er gilt als Anschlussregelung des Maastricht-Vertrages von 1993, der drei Kriterien für den Beitritt eines Landes zur Euro-Zone nennt:

- Die Inflation darf zwei Prozent nicht überschreiten,

- die Staatsverschuldung darf maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen,

- die jährliche Neuverschuldung darf bei maximal drei Prozent des BIP liegen.

Einmal im Jahr müssen die Euro-Staaten in Brüssel ein Stabilitätsprogramm vorlegen, das Auskunft über die Haushaltslage gibt. Läuft ein Staat Gefahr, die Drei-Prozent-Marke zu überschreiten, kann die EU-Kommission ein Frühwarnsystem in Form eines blauen Briefs in Gang setzen. Hat ein Land eine Neuverschuldung von mehr als drei Prozent, kann die EU-Kommission Sparauflagen vorschlagen, die von den EU-Finanzministern beschlossen werden müssen. Erfüllt das Land die Auflagen nicht, kann Brüssel weitere verbindliche Sparauflagen beschließen.

Von zwingenden Schritten ist im Stabilitätspakt aber nicht die Rede - darauf beruft sich Finanzminister Hans Eichel (SPD). Es werden lediglich "Anpassungsbemühungen" verlangt. Falls ein Mitgliedsstaat auch diese nicht leisten will oder kann, kann der Rat unter anderem auch "Geldbußen in angemessener Höhe" beschließen.

Diese liegen je nach Ausmaß des Defizits zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des BIP.