In der Debatte um die Möglichkeiten und Grenzen der Gentechnik verlangt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) eine Änderung bei den...

Berlin. In der Debatte um die Möglichkeiten und Grenzen der Gentechnik verlangt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) eine Änderung bei den Genehmigungsverfahren in der Europäischen Union (EU). "Bei der grünen Gentechnik darf es keinen Sicherheitsrabatt geben", sagte er dem Hamburger Abendblatt. "Solange nicht hundertprozentig klar ist, dass von einer neuen Sorte keine Gefahr ausgeht, darf sie aus meiner Sicht nicht angebaut werden." Er ist mit den Abläufen unzufrieden: "Mir ist auch das Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene viel zu industrienah und intransparent." Es könne nicht sein, dass man sich bei der EU-Kommission in Brüssel das Okay holen müsse, wenn eine Region oder ein ganzer Staat gentechnikfrei sein wolle: "Das muss abschließend auf nationaler Ebene geklärt werden können", sagte Gabriel.

Nachdem Gen-Mais der Sorte Mon 810 des Konzerns Monsanto in Deutschland verboten wurde, richtet sich nun das Augenmerk der Kritiker auf das sogenannte Schweinepatent des Unternehmens. Nach Umweltschutz- und Bauernverbänden hat auch Hessen Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt. Natürliche Zuchtverfahren und Tiere seien nicht patentierbar, sagte Landwirtschaftsministerin Silke Lautenschläger. Die Einspruchsfrist gegen das im Juli erteilte Patent lief gestern aus.

Das europäische Patent war der US-Firma Newsham Choice Genetics erteilt worden, die es wiederum vom Konzern Monsanto gekauft hat. Das Patent bezieht sich auf eine bestimmte genetische Analyse bei Schweinen. Bei diesem Verfahren wird nach Merkmalen von Tieren gesucht, die eine verbesserte Fleischproduktion versprechen.

Ursprünglich hatte das amerikanische Unternehmen vor, sich Ansprüche auf die Tiere zu sichern und auf sämtliche Nachkommen, die nach dem patentierten Verfahren auf die Welt kommen - ein einträgliches Geschäft, denn Monsanto hätte für jedes Schwein eine Lizenzgebühr kassieren können. Dies untersagte das Europäische Patentamt. Es ließ nur das Screening-Verfahren zu.

Weil Bauern und Umweltschützer befürchten, dass der Patentschutz dennoch weiterhin für die Tiere selbst gilt, legten sie Einsprüche bei der Behörde ein. Die Länder Hessen und Bayern wollen per Bundesratsinitiative eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie durchsetzen.