Wer sich in einem „Terrorcamp“ ausbilden lässt, riskiert künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Das vom Bundeskabinett verschärfte Staatsschutzstrafrecht stellt das Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Straftat, den Kontakt zu Terrorausbildern, die Herstellung und das Verwahren von Waffen und anderen gefährlichen Stoffen sowie das Verbreiten von Sprengstoffanleitungen unter Strafe.

Berlin. Ausländer, die entsprechende Straftaten planen, können ausgewiesen werden. Die Vorlage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beendet einen jahrelangen Koalitionsstreit, ob und wie die vermutete Vorbereitung eines Terroranschlags geahndet werden kann. Mit dem Gesetzentwurf müssen sich jetzt Bundesrat und Bundestag befassen.

Die Union wollte bereits den bloßen Aufenthalt in einem Ausbildungslager für Terroristen bestrafen. Nach dem Zypries-Entwurf muss hingegen ein Vorsatz nachgewiesen werden, eine Gewalttat zu begehen. "Dabei bleiben wir unserer Leitlinie treu, rechtsstaatliche Grundsätze auch bei der Terrorismusabwehr strikt zu wahren", erklärte Zypries.

Der neue Strafgesetzbuch-Paragraf 89a belegt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Auch eine Pilotenausbildung kann danach bestraft werden, wenn geplant ist, ein Flugzeug für einen Selbstmordanschlag zu kapern. In diesen Fällen erhalten die Strafverfolger auch die Möglichkeit, Wohnungen zu überwachen und Telefone abzuhören.

Nach dem neuen Strafparagrafen 89b kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden, wer Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnimmt oder unterhält. Ein neuer Paragraf 91 sieht ebenfalls bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand beispielsweise im Internet Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen verbreitet oder anpreist. Ausreichend ist bereits, wenn die Umstände geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern, eine Gewalttat zu begehen.