Der Prozess um die Misshandlungen von Bundeswehrrekruten im nordrhein-westfälischen Coesfeld wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob zwei Freisprüche sowie zwei Geldstrafen von jeweils 2400 Euro gegen ehemalige Bundeswehrausbilder auf und ordnete ein neues Verfahren vor dem Landgericht Münster an.

Karlsruhe. Dies sei für die Angeklagten und das Landgericht Münster sicher nicht leicht, sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Man sei es aber dem "Ansehen der Bundeswehr schuldig, dass alles korrekt abläuft". Es gebe eine besondere Verantwortung dafür, dass Rekruten in der Grundausbildung korrekt behandelt und nicht schikaniert würden.

Das Urteil gegen einen fünften Angeklagten ist rechtskräftig. Er war 2007 als Leiter einer umstrittenen Geiselnahmeübung, bei der im Sommer 2004 Rekruten misshandelt worden waren, unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei der umstrittenen Übung hatte ein "Überfallkommando" eine Gruppe von Rekruten in der Grundausbildung darunter auch Wehrpflichtige überfallen, sie mit Kabelbindern gefesselt und zu einer Sandgrube gekarrt. Bei einem gestellten Verhör wurden die Rekruten teilweise mit simulierten Erschießungen eingeschüchtert, mit Wasser bespritzt und mit Sand beworfen. Die Bundesanwaltschaft hatte gefordert, diese Misshandlungen härter zu ahnden.