Geschiedene Mütter mit minderjährigen Kindern müssen künftig früher als bisher eine Vollzeitstelle annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof...

Karlsruhe. Geschiedene Mütter mit minderjährigen Kindern müssen künftig früher als bisher eine Vollzeitstelle annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Als Konsequenz kann der Unterhalt, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, möglicherweise schon im Grundschulalter entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten nach der Schule bestehen. Allerdings müsse immer im Einzelfall entschieden werden.

Der BGH verschärfte damit die Arbeitspflicht Geschiedener, die ein gemeinsames Kind betreuen und dafür Unterhalt vom Ex-Partner beziehen. Der Familiensenat des BGH legte erstmals das seit 2008 geltende neue Unterhaltsrecht aus.