Der finanzielle Ausgleich unter geschiedenen Eheleuten wird grundsätzlich neu geregelt. Der Bundesrat stimmte endgültig der Reform des Versorgungsausgleichs zu. Abendblatt.de nennt die wichtigsten Beschlüsse der Länderkammer.

Berlin. Der finanzielle Ausgleich unter geschiedenen Eheleuten wird grundsätzlich neu geregelt. Der Bundesrat stimmte am Freitag endgültig der Reform des Versorgungsausgleichs zu. Abendblatt.online nennt die wichtigsten Beschlüsse der Länderkammer.

Der Bundesrat hat abschließend entschieden, dass der Versorgungsausgleich nach Scheidungen einfacher berechnet wird. Sozialleistungen werden künftig rascher ausgezahlt werden. Die wichtigsten Beschlüsse der Länderkammer:

VERSORGUNGSAUSGLEICH: Die Verteilung von Renten- und Pensionsansprüchen nach einer Ehescheidung wird neu geregelt. Künftig werden alle erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und betrieblichen Altersvorsorge je zur Hälfte geteilt. Der Versorgungsausgleich soll damit einfacher und gerechter werden. Das Gesetz gilt auch für die sogenannte Homo-Ehe.

SOZIALLEISTUNGEN: Sie werden künftig schneller ausgezahlt. Der "elektronischen Entgeltnachweis" (Elena) soll dafür sorgen, dass bestimmte Daten von Arbeitnehmern einfacher als bisher elektronisch an die Behörden übermittelt werden. Die Betroffenen müssen mit einer elektronischen Signatur ihr Einverständnis erklären. Sparpotenzial: 300 Millionen Euro.

KATASTROPHENSCHUTZ: Künftig ist der Bund ausschließlich für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall zuständig, die Länder für den Katastrophenschutz. Die Zuständigkeiten für den Zivil- und Katastrophenschutz wurden damit neu geregelt. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücken kann der Bund den Ländern helfen.

FAHNDUNG: Telefongesellschaften werden entschädigt, wenn sie im Zuge der Strafverfolgung für verdeckte Ermittlungen herangezogen werden. Die Entschädigung liegt zwischen 75 und 1525 Euro pro angefangenem Monat der Überwachung. Die Kosten tragen die Länder.

AUSBILDUNG: Die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird ausgedehnt. So werden Fortbildungen in der Altenpflege und im Erzieherberuf nun ebenfalls zum Meister-Bafög gehören. Die Zahl der Betroffenen wird sich damit um 26000 auf etwa 160 000 erhöhen.

VERKEHR: Hamburg testet bis Ende 2013 in einem Modellversuch gelbe Markierungen am Bordstein oder Fahrbahnrand für Halte- und Parkverbote. Danach sollen die neuen Markierungen bundesweit eingeführt werden. Die Bundesländer wollen damit den Schilderwald auf den Straßen lichten.

TERRORBEKÄMPFUNG: Die Pläne der Bundesregierung zur Bestrafung von Aufenthalten in Terror-Ausbildungslagern drohen am Widerstand der Länder zu scheitern. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) meldete schwere rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf an, weil Menschen nicht allein für ihre Absichten bestraft werden dürften. Auch FDP, Linke und Grüne hatten im Bundestag dagegen votiert.

JUSTIZ I: Die Entschädigung für unschuldig erlittene Haft soll auf Wunsch der Länder von derzeit 11 auf 25 Euro pro Tag angehoben werden. Seit 22 Jahren ist dieser Satz unverändert. Der Bundestag muss noch zustimmen. Das Bundesjustizministerium unterstützt das Vorhaben.

JUSTIZ II: Die Länder verlangen Änderungen bei der geplanten Regelung von Absprachen in Strafverfahren. Anders als von der Regierung geplant soll das Geständnis eines Angeklagten auch dann verwertet werden können, wenn ein solcher "Deal" nachträglich hinfällig wird. Das Gesetz kann auch ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

PERSONALIEN: Die Länder stimmten der Berufung von Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) in den Vorstand der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main zu. Sarrazin folgt damit am 1. Mai auf das Vorstandsmitglied Hans Reckers.