Heute Treffen im Kanzleramt. Streit noch über Verfahren bei Aktienoptionen. Die Union warnt vor Neid-Debatte.

Berlin. Wenn die Mitglieder des Koalitionsausschusses heute um Punkt 19.30 Uhr im Kanzleramt zusammenkommen, ist das eine der letzten Gelegenheiten für die Große Koalition, politische Entscheidungen zu fällen. Mit Spannung wird erwartet, wie der Streit um die Begrenzung von Managergehältern ausgeht, der als einer der wichtigsten Punkte ganz oben auf der Tagesordnung steht.

Die Sozialdemokraten hatten ihn zuletzt mit der Vorlage sehr weit reichender Vorschläge wie der Einführung einer Börsenumsatzsteuer angeheizt und gefordert, dass Unternehmen die Bezüge ihrer Manager nur noch eingeschränkt von der Steuer absetzen können. Dabei hatte eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen bereits einen gemeinsamem Vorschlag für die Reform der Vergütungssysteme ausgearbeitet. Dieser sieht unter anderem vor, dass Manager ihre Aktienoptionen künftig nicht mehr nach zwei, sondern erst nach vier Jahren einlösen dürfen und der gesamte Aufsichtsrat bei der Festsetzung von Vorstandsvergütungen in die Pflicht genommen wird.

"Der SPD-Vorschlag war ein rein parteipolitisch motiviertes Manöver, das Manager stigmatisieren und die Neiddebatte schüren sollte", kritisierte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen. Die Union hat inzwischen mit einem eigenen Papier gekontert, das anregt, dass Manager ihre Aktienoptionen erst nach ihrem Ausscheiden aus der Firma realisieren können. Dass die SPD zustimmt, ist zweifelhaft. Die Union sieht das pragmatisch: Wenn sich die SPD verweigere, werde man eben das machen, was gemeinsam gehe, sagt Röttgen. Die Grünen kritisieren die Vorschläge beider Seiten als unzureichend und fordern die klare Festlegung von Obergrenzen für Managergehälter (siehe unten).

Schwieriger dürfte eine Einigung beim Streit über die Reform der Jobcenter sein, zumal die Fronten hier quer durch die Union verlaufen. So wandte sich der geschäftsführende Fraktionsvorstand jetzt sogar gegen einen Kompromissvorschlag der Parteiführung. Dieser sah vor, dass die Union einer Grundgesetzänderung zustimmt, wenn diese auch für die 69 Kommunen gelte, die die Arbeitsvermittlung alleine organisierten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die in den restlichen Kommunen übliche gemeinsame Vermittlungsarbeit durch Bundesagentur für Arbeit und Gemeindebehörden für unzulässig erklärt. Doch die Fraktion hält diesen Vorschlag, wie Röttgen sagte, für "hochproblematisch", zumal eine solche Neuregelung ein beispielloses Maß an Bürokratie zur Folge hätte.

Im Streit über einen Mindestlohn für die Zeitarbeiter sind die Fronten völlig verhärtet. Die Union hat zuletzt immer wieder deutlich gemacht, dass sie das Konzept von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) als Angriff auf die Tarifautonomie sieht. Auch eine Reform des Wahlrechts, wie sie die SPD wünscht, ist aus ihrer Sicht in der kurzen Zeit nicht mehr zu schaffen. Wiedervorlage nach der Bundestagswahl?