Im Osten gibt es 2,26, im Westen 2,18 Prozent mehr. Zahlreiche weitere Beschlüsse

Berlin. Die nächste Rentenerhöhung für die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland ist perfekt: Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge im Osten um 2,26 Prozent, im Westen um 2,18 Prozent. Der Bundesrat billigte am Freitag die bereits vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Im Gleichschritt mit den Renten werden auch die Pensionen für die rund 175 000 Versorgungsempfänger des Bundes angehoben. Erstmals nach drei Jahren steigen die Renten damit wieder deutlich. Die durch die Inflation bedingten Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre werden damit aber nicht ausgeglichen. 2011 hatte es für die Ruheständler bundesweit 0,99 Prozent mehr gegeben. 2010 mussten sie sich mit einer Nullrunde zufriedengeben.

Die Länderkammer hat eine Reihe weiterer Beschlüsse gefasst. So werden die Bundesbürger künftig mehrmals im Leben gefragt, ob sie Organe spenden wollen. Nach der Neuregelung des Transplantationsgesetzes informieren die Krankenkassen in Zukunft regelmäßig ihre Versicherten über das Thema. Auch bei der Ausgabe von Pass oder Personalausweis werden Organspendeausweise zusammen mit Aufklärungsunterlagen ausgehändigt. Derzeit warten in Deutschland etwa 12 000 Menschen auf ein Spenderorgan.

Der Ausbau der gemeinsamen Erzeugung von Strom und Wärme in Deutschland soll beschleunigt werden. Denn mit der seit 2002 bestehenden Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung kann das Klimaschutzziel nicht erreicht werden, bis 2020 einen Anteil von 25 Prozent dieses KWK-Stroms an der Stromerzeugung zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil bei 15,4 Prozent. Deshalb wird unter anderem die Markteinführung der Brennstoffzelle sowie der Ausbau von Wärme- und Kältespeichern unterstützt.

Mit einer Grundgesetzänderung wird der Rechtsschutz von politischen Vereinigungen bei der Zulassung zur Bundestagswahl verbessert. Künftig haben Vereinigungen, die nicht als Parteien anerkannt wurden, eine Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht. Bislang gab es keinen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses.

Die von der Bundesregierung geplante Meldepflicht für Benzinpreise geht den Ländern nicht weit genug. Der Bundesrat fordert, die geplanten Regelungen zur Marktbeobachtung um eine "gesetzlich normierte Benzinpreisbremse zu ergänzen". Konkret sollen die Tankstellen ihre Preise einer Markttransparenzstelle melden. Sie werden im Internet veröffentlicht und behalten für 24 Stunden ihre Gültigkeit.

Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist unter den Ländern weiter umstritten. Allerdings konnte sich der Bundesrat nicht auf eine einheitliche Stoßrichtung seiner Kritik verständigen. Eine Stellungnahme kam folglich nicht zustande. Das Abkommen sieht vor, deutsches Schwarzgeld in der Schweiz nachträglich mit 21 bis 41 Prozent Abgaben zu belasten.