Neonazi-Mordserie blieb Sache der Bundesländer. Weiterer angeblicher NSU-Helfer auf freiem Fuß. Ermittlungen hätten zentral geführt werden müssen.

Berlin/Karlsruhe. Bei den Ermittlungen zu der Neonazi-Mordserie hat sich das Bundesinnenministerium offenbar dem Druck der Länder gebeugt und das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Forderung nach zentralen Ermittlungen alleingelassen. Wie der frühere BKA-Vizepräsident Bernhard Falk vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags sagte, wollte das BKA 2006 die Ermittlungen von den Ländern übernehmen. Ein entsprechendes Ersuchen der Behörde sei am Rande der Innenministerkonferenz im Mai aber abgewiesen worden. "Es hätte nicht zwingend das BKA sein müssen, aber die Ermittlungen hätten zentral geführt werden müssen", betonte Falk, nach dessen Ansicht die Ermittlungen in den Ländern bis dahin "stümperhaft" waren.

Vor der Konferenz habe das BKA den Bundesinnenminister gebeten, die Bundesbehörde mit den Ermittlungen zu betrauen. In einem Bericht an das Ministerium habe das BKA Mängel aufgelistet, die durch die dezentralen Ermittlungen von fünf Staatsanwaltschaften und sechs Polizeibehörden entstanden seien. "Wir hatten die Befürchtung, der zehnte und der elfte Mord stehen vor der Tür", sagte Falk.

Seinen Angaben zufolge hatte das Bundesinnenministerium zunächst die Position des BKA geteilt, war dann aber um Einvernehmen mit den Ländern bemüht. Bei dem Innenministertreffen sei schließlich herausgekommen, dass Bayern "das jetzt mal in die Hand nehmen" wolle. Ob der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) an der entscheidenden Besprechung teilnahm, wusste Falk nicht zu sagen. Der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) werden insgesamt zehn Morde zur Last gelegt, darunter neun an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer deutschen Polizistin.

+++ Hellseher sollte Fahndern helfen +++

Die Ermittler in den Ländern hatten rechtsextremistischen Hintergründen jahrelang kaum Beachtung geschenkt und war den Tätern so nicht auf die Spur gekommen. Erst nach dem Selbstmord der mutmaßlichen Täter Uwe Böhnhardt und Uwe MundlosEnde 2011 waren die Behörden auf die Terrorzelle gestoßen. Laut Falk hatte seine Behörde damals politische Motive nicht ausgeschlossen. Der frühere bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte vor dem Ausschuss erklärt, dass er es für einen schweren Fehler gehalten hätte, die Ermittlungsführung von der bayerischen Sonderkommission "Bosporus" an das BKA zu übergeben. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) schloss nicht aus, Beckstein nochmals zu laden. In zwei Wochen soll zudem der BKA-Präsident Jörg Ziercke befragt werden.

Im Verfahren gegen die NSU und ihre Helfer hat der Bundesgerichtshof unterdessen einen weiteren Haftbefehl aufgehoben. Der Beschuldigte André E., der an der Produktion des Bekennervideos mitgearbeitet haben soll, wurde auf freien Fuß gesetzt. Der 32-jährige Sachse sei nicht dringend tatverdächtig.

Mit André E., der am 24. November in Brandenburg festgenommen worden war, verlässt der vierte mutmaßliche NSU-Unterstützer das Gefängnis. Bereits in den vergangenen Wochen hatten die Bundesrichter die Haftbefehle gegen Carsten S., Matthias D. und Holger G. aufgehoben. Laut Bundesgerichtshof fehlt der dringende Tatverdacht, der die weitere Untersuchungshaft rechtfertigen würde. Allerdings müssen alle vier Männer mit einer Anklage rechnen. Hinter Gittern sitzendamit nur noch die Hauptverdächtige Beate Zschäpe und der mutmaßliche Unterstützer Ralf Wohlleben. Mundlos und Böhnhardt, auf deren Konto die Morde gehen sollen, hatten sich durch Selbsttötung im vergangenen November der Festnahme entzogen.