Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die frühere RAF-Terroristin Verena Becker an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 zumindest bei der Planung beteiligt war. "Wir nehmen der Angeklagten ihre Behauptung ,Ich war nicht dabei' nicht ab", sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert gestern im Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Allerdings geht die Anklagebehörde weiterhin nicht davon aus, dass die heute 59-Jährige auf dem Motorrad saß und selbst auf Buback geschossen hat.

Ob Becker Mittäterin oder nur Gehilfin bei dem Verbrechen war, will die Anklagebehörde erst morgen darlegen. Das Plädoyer soll dann fortgesetzt werden. Die beiden Verteidiger sind für den 25. und 26. Juni vorgesehen. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen.