Hamburg/Karlsruhe. Holger G. kommt wieder frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Helfer der Zelle des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds auf. Es liege kein dringender Tatverdacht vor, dass der Mann aus Lauenau im niedersächsischen Landkreis Schaumburg Beihilfe zu den Morden der rechtsterroristischen Vereinigung geleistet oder die Gruppe unterstützt habe, teilte die Behörde mit. Der Haftbefehl war am 14. November 2011 erlassen worden. G. befand sich seither in Untersuchungshaft.

Dem Mann war vorgeworfen worden, als Kurier eine Pistole an die beiden Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geliefert zu haben. Die Übergabe soll 2001 oder 2002 im Auftrag des früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben stattgefunden haben. Die Pistole wurde nach den Ermittlungen allerdings nicht bei den anschließenden Morden eingesetzt. Weiter überließ Holger G. seinen Führerschein Mundlos und Böhnhardt. Noch 2011 soll er einen neuen Pass beantragt und den NSU-Terroristen übergeben haben.

Der 3. Strafsenat des BGH sah darin keine "tragfähigen Anhaltspunkte dafür, dass die Übergabe der Pistole die nachfolgenden Taten des NSU objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat". Auch für eine Unterstützung der Terrororganisation gebe es keine Anhaltspunkte, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen würden, befand der Staatsschutzsenat des BGH in Karlsruhe.

Der Neonazi-Gruppe werden Morde an zehn Menschen zur Last gelegt. Schwere Vorwürfe gibt es in diesem Zusammenhang gegen Verfassungsschutz und Polizei. Untersuchungsausschüsse im Bund und in Thüringen befassen sich derzeit mit den Versäumnissen der Sicherheitsbehörden. Über mehrere Jahre konnten die Rechtsextremisten unbehelligt morden. Bisher hat niemand dafür die politische Verantwortung übernommen.