Karlsruhe. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein 30-Stunden-Job für eine alleinerziehende Mutter mit drei größeren Kindern ausreichend. Sie kommt damit ihrer Pflicht zur Erwerbstätigkeit nach. Hausaufgabenbetreuung für die Kinder und die Fahrdienste der Mutter zum Sport werden in dem gestern bekannt gewordenen Urteil als eine notwendige Betreuungsleistung anerkannt. An die Darlegungspflicht der Mutter seien "keine überzogenen Anforderungen zu stellen", heißt es in dem Urteil wörtlich.

Die Frau aus Schleswig-Holstein erhält neben dem Unterhalt für ihre Kinder monatlich 938 Euro vom Ex-Mann, weil ihr noch keine Ganztagstätigkeit zumutbar ist (Az.: Bundesgerichtshof XII ZR 65/10). In einem anderen Fall hatte der BGH eine Mutter mit einem Kind zu einem Vollzeitjob verpflichtet und geurteilt, die Gerichte müssten die Einzelfälle besser prüfen.