München. Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber darf bei Zahlung einer Sicherheitsleistung von 100 000 Euro das Gefängnis verlassen. Das Oberlandesgericht München bestätigte einen Beschluss des Landgerichts Augsburg, mit dem der Haftbefehl gegen den kranken 78-Jährigen gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war.